Aktuelles und Informatives

Massnahmen zur Förderung von Generika und Biosimilars

Erhöhung des Selbstbehalts bei Originalmedikamenten steigt auf 40 Prozent

Am 1. Januar 2024 wurde der Selbstbehalt für Patientinnen und Patienten bei Originalmedikamenten* erhöht. Der Selbstbehalt für diese Originalpräparate steigt von 20 Prozent auf 40 Prozent, wenn Sie sich trotz eines gleichwertigen Generikums für das Original entscheiden und dies nicht zwingend vom Arzt verordnet wurde. Durch den Wechsel auf Generika können Sie Kosten sparen. (*Gilt nur für Originalpräparate, deren Preis nach dem Patentablauf nicht gesenkt wurde und die dadurch mehr als 10 % teurer sind als die entsprechenden Generika)

Das Ziel des Bundesrats ist es, Generika und Biosimilars zu fördern und die Gesundheitskosten zu senken.

Ihr Arzt oder Ihre Ärztin wird Sie auf kostengünstigere Alternativen hinweisen und Sie gerne beraten.